Der traditionelle Begriff Kur umfasst ein weitverzweigtes System von Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff Kur nicht mehr angewendet.
Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkasssen (GKV) und der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind vor allem die folgenden Formen von Bedeutung:
